DMS SYSTEM - E-RECHNUNGEN

AKTERA

Dokumentenverwaltung leicht gemacht

DMS System.

E-Rechnung.

Digitalisierung.

IT-Lösungen.

DMS System.

UNSERE MISSION:

In der heutigen digitalen Welt ist Effizienz der Schlüssel zum Erfolg. Aktera verändert die Art und Weise, wie Unternehmen ihre Dokumente verwalten, speichern und darauf zugreifen. Mit unseren innovativen Lösungen sagen wir dem Papierkram den Kampf an, steigern Ihre Produktivität und schützen Ihre wertvollsten Ressourcen. Machen Sie heute den ersten Schritt in eine effizientere Zukunft und erfahren Sie, wie unsere Expertise Ihr Unternehmen transformieren kann.

Einsprungs-Rechner

So viel Geld und Zeit sparen Sie

Sparen mit Aktera

Wert: 15 Minuten

Wert: 500

Wert: 1

Wert: 21

Monatlich gesparte Zeit

10 Stunden

Jährlich gesparte Zeit

120 Stunden

Monatlich gesparte Kosten

160 Euro

Jährlich gesparte Kosten

1.920 Euro

Vorteile

VORTEILE

Effizienz-steigerung

Automatisierung von Routineaufgaben reduziert manuelle Eingriffe und beschleunigt Prozesse. Sparen Sie Zeit und Ressourcen, die Sie in Ihr Kerngeschäft investieren können.

Verbesserte Zugänglichkeit

Sicherer und schneller Zugriff auf Dokumente von überall, was die Flexibilität und Reaktionsfähigkeit Ihres Unternehmens erhöht. Arbeiten Sie ortsunabhängig und bleiben Sie stets vernetzt.

gesetzeskonformeDatensicherheit

Fortschrittliche Sicherheitsmaßnahmen schützen Ihre Daten vor Verlust, Diebstahl und Cyberangriffen. Vertrauen Sie auf höchste Sicherheitsstandards, die Ihre sensiblen Informationen schützen.

Compliance-

Einhaltung

Sicherstellung, dass Ihre Dokumentenmanagement-prozesse gesetzliche und branchenspezifische Vorschriften erfüllen. Vermeiden Sie rechtliche Risiken durch eine lückenlose Compliance.

Effizienz und Digitalisierung leicht gemacht. Unsere innovativen Dokumentenmanagement-Lösungen transformieren Arbeitsprozesse und schaffen nachhaltige Wettbewerbsvorteile.

Herausforderungen

HERAUSFORDERUNGEN IM MITTELSTAND

In der heutigen digitalen Welt ist Effizienz der Schlüssel zum Erfolg. Aktera verändert die Art und Weise, wie Unternehmen ihre Dokumente verwalten, speichern und darauf zugreifen.

Mit unseren innovativen Lösungen sagen wir dem Papierkram den Kampf an, steigern Ihre Produktivität und schützen Ihre wertvollsten Ressourcen.

Machen Sie heute den ersten Schritt in eine effizientere Zukunft und erfahren Sie, wie unsere Expertise Ihr Unternehmen transformieren kann.

Für einen uneingeschränkten Fokus auf Ihr Geschäft.

Lösungen

UNSERE LÖSUNGEN

Digitalisierung

Geschäftsprozesse

automatisieren

Homeoffice/

Remote Work

Revisions

- sicherheit

Papierloses

Büro

Digitale Zusammenarbeit

DMS - Dokumenten-management

DSGVO

und Compliance

Enterprise Content Management

Digitaler

Posteingang

Digitaler

Rechnungseingang

E-Mail-

Archivierung

Funktionen

Funktionsübersicht

Elektronische

Akten

Geschäftsprozesse

automatisieren

Zentrale

Weboberfläche

Integrierter

Fileserver

Volltext- und Metadaten

-Suche

Mobil arbeiten

und chatten

API und

Konfiguration

Schnittstellen

(SAP, DATEV)

Automatische

Dokumenten-erfassung

Zentrales Eingangs-

Dashboard

Integriertes

Filesharing

Digitaler Arbeitsplatz/

Homeoffice

Aktera

WARUM AKTERA?

OHNE AKTERA

Zeitverschwendung: Manuelle Prozesse kosten wertvolle Zeit und Ressourcen, die produktiver eingesetzt werden könnten.

Fehlender Zugriff: Dokumente und Informationen sind schwer auffindbar oder nicht überall verfügbar.

Datensicherheitsrisiken: Wichtige Unternehmensdaten sind anfällig für Verlust, Diebstahl oder Cyberangriffe.

Compliance-Probleme: Gesetzliche und branchenspezifische Vorschriften können nicht zuverlässig eingehalten werden.

MIT AKTERA

Effiziente Prozesse: Automatisierte Workflows reduzieren manuelle Eingriffe und beschleunigen Abläufe.

Zentraler Zugriff: Sichere, schnelle und ortsunabhängige Verfügbarkeit aller Dokumente dank moderner DMS-Lösungen.

Höchste Datensicherheit: Fortschrittliche Sicherheitsmaßnahmen wie Zugriffskontrollen und Verschlüsselung schützen Ihre sensiblen Daten.

Compliance-Einhaltung: Verlässliche Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und branchenspezifischer Vorschriften – revisionssicher und DSGVO-konform.

8 Punkte

8 PUNKTE ZUR E-RECHNUNG MIT AKTERA

  1. Erkennung, Konvertierung und Ablage von E-Rechnungen

Aktera verarbeitet Ihre E-Rechnungen in den Formaten XRechnung und ZUGFeRD automatisch und effizient.

  1. Gesetzeskonforme Archivierung

Archivieren Sie Ihre Dokumente sicher und rechtlich einwandfrei nach den Vorgaben von GoBD, DSGVO und der E-Rechnungspflicht.

  1. Blitzschnelle Dokumentensuche

Finden Sie Rechnungen und Dokumente in Sekunden – dank moderner OCR-Technologie für höchste Effizienz.

  1. Kosteneffizient und ohne versteckte Kosten

Mit Aktera erhalten Sie eine klar strukturierte Lizenz – ohne versteckte Kosten.

  1. Plattformunabhängig und flexibel

Nutzen Sie Aktera auf Windows, Linux, MacOS, NAS, oder mobil auf Tablet und Smartphone.

  1. Intuitive Benutzeroberfläche

Ein einfaches und übersichtliches Design erleichtert die Bedienung, sodass Sie direkt starten können.

  1. Nahtlose Integration

Verbinden Sie Aktera problemlos mit bestehenden Systemen für ein optimales Zusammenspiel Ihrer Arbeitsprozesse.

  1. Zukunftssicher und skalierbar

Aktera wächst mit Ihrem Unternehmen und bietet Anpassungsmöglichkeiten für Ihre zukünftigen Anforderungen.

Kundenstimmen

Was unsere Kunden sagen

Tischlerei-Betrieb

Spedition

8 Punkte

6 Merksätze

zur elektronischen Rechnungsstellung in der Bundesverwaltung

Merksatz 1: Rechtlicher Hintergrund der elektronischen Rechnungsstellung in der Bundesverwaltung ist die E‑Rechnungsverordnung um?

Mit dem Beschluss der E‑Rechnungsverordnung des Bundes (E‑RechV) vom 6. September 2017 hat das Bundeskabinett die Vorgaben des E‑Rechnungsgesetzes des Bundes konkretisiert und die legislative Umsetzung der EU-Richtlinie auf Bundesebene abgeschlossen. Hierdurch wurden auch Rechnungssteller in die Pflicht genommen, ab dem 27. November 2020 E-Rechnungen an die öffentlichen Auftraggeber des Bundes zu übermitteln.Die Verordnung formuliert Anforderungen an das Rechnungsdatenmodell, das grundsätzlich dem Datenaustauschstandard XRechnung oder einem anderen zur Europäischen Norm EN 16931 konformen Standard entsprechen muss.E-Rechnungen können über die „Zentrale Rechnungseingangsplattform des Bundes“ (ZRE) an die unmittelbare Bundesverwaltung oder über die Plattform „OZG-konformer Rechnungseingang“ (OZG-RE) an die über 130 mittelbaren Bundesverwaltungen/betroffenen Zuwendungsempfänger und die fünf Bundesländer gesendet werden. Die Rechnungseingangsplattformen sind zukünftig ebenfalls über das Verwaltungsportal des Bundes erreichbar.

Merksatz 2: Eine PDF-Datei ist keine E‑Rechnung.

Eine E-Rechnung im Sinne der EU-Richtlinie 2014/55/EU und im Sinne der E‑RechV ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird. Dieses Format ermöglicht eine automatische und elektronische Verarbeitung. Eine E‑Rechnung stellt Rechnungsinhalte in einem strukturierten maschinenlesbaren Datensatz dar.Eine Bilddatei, ein PDF oder eine eingescannte Papierrechnung erfüllen diese gesetzlichen Anforderungen nicht.

Merksatz 3: E-Rechnungen ermöglichen die medienbruchfreie Rechnungsverarbeitung.

Die E-Rechnung trägt zur Digitalisierung der Bundesverwaltung bei. Eine an den Bund übermittelte E‑Rechnung soll von der Rechnungserzeugung über die Rechnungsverarbeitung bis zur abschließenden Zahlung und Archivierung vollständig elektronisch verarbeitet werden. Auf diese Weise fallen bspw. Aufwände für eine manuelle Erfassung weg und Medienbrüche können vermieden werden. Die E‑Rechnung ist damit ein wichtiger Baustein in der Digitalisierung öffentlicher Rechnungsbearbeitungs- und Einkaufsprozesse. Durch die aktuellen Entwicklungen werden die Vorteile digitaler Geschäftsprozesse besonders deutlich: Die Digitalisierung erleichtert insbesondere die ortsunabhängige Erledigung sowie Vertretung von Aufgaben und beschleunigt Abläufe. So leistet die E‑Rechnung einen wichtigen Beitrag zur Aufrechterhaltung der Verwaltungs- und Geschäftsprozesse und ermöglicht dezentrales Arbeiten.

Merksatz 4: Für die Ausstellung von E‑Rechnungen ist grundsätzlich der Standard XRechnung zu verwenden.

Für die Ausstellung von elektronischen Rechnungen an die Bundesverwaltung ist grundsätzlich der Standard XRechnung in der jeweils aktuell gültigen Version zu verwenden. Darüber hinaus kann jeder andere Standard verwendet werden, wenn dieser den Anforderungen der Europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung (EN 16931), der E-RechV und den Nutzungsbedingungen der Rechnungseingangsplattformen des Bundes entspricht (z. B. ZUGFeRD Version 2.2.0 im Profil XRECHNUNG).Der im Rahmen eines Steuerungsprojekts zwischen Bund und Ländern entwickelte Standard XRechnung ist eine nationale Ausgestaltung der Europäischen Norm EN 16931 und wird sowohl vom Bund als auch von den Ländern getragen. Als reines Datenformat konzipiert, ermöglicht XRechnung, dass Rechnungsdaten direkt und ohne Medienbruch in die verarbeitenden Systeme importiert werden können. Der strukturierte XML-Datensatz dient in erster Linie der maschinellen Lesbarkeit. XRechnung soll den Umgang mit elektronischen Rechnungen in der öffentlichen Verwaltung vereinheitlichen. Es handelt sich um einen offenen, unentgeltlichen und zukunftssicheren Standard, der durch die Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) betrieben wird.Alle Informationen über den Standard XRechnung sind auf der Website der KoSIT abrufbar.

Merksatz 5: Einrichtungen der unmittelbaren Bundesverwaltung empfangen E‑Rechnungen über die ZRE.

ZRE steht für Zentrale Rechnungseingangsplattform des Bundes und ist die Plattform, über die RechnungsstellerE‑Rechnungen an die unmittelbare Bundesverwaltung senden können.Die ZRE übernimmt im Übermittlungsprozess der E‑Rechnungen drei Aufgaben:die Entgegennahme von E-Rechnungen über verschiedene Übertragungskanäledie technische Prüfung von E‑Rechnungen (u. a. Rechnungsgröße, Anzahl und Typ der Anhänge, Virenprüfung, Eingabe aller Pflichtangaben)die Übermittlung der E-Rechnungen an den jeweiligen Rechnungsempfänger mittels der Leitweg-IDFür die Nutzung der ZRE ist eine einmalige Registrierung zur Erstellung eines Nutzerkontos notwendig. Eine Registrierung ist sowohl für natürliche voll geschäftsfähige sowie für juristische Personen zulässig. Die Registrierung ist kostenfrei und muss unabhängig vom genutzten Übertragungsweg durchgeführt werden. Neben der Registrierung ist der ausgewählte Übertragungskanal (bspw. E-Mail oder Peppol) auf der Rechnungseingangsplattform freizuschalten.

Merksatz 6: Einrichtungen der mittelbaren Bundesverwaltung könnenE-Rechnungen über die OZG-RE empfangen.

Zum Empfang von E-Rechnungen stellt der Bund den Einrichtungen bei Erfüllung aller vergaberechtlichen Voraussetzungen der mittelbaren Bundesverwaltung die Onlinezugangsgesetz-konforme Rechnungseingangsplattform – kurz OZG-RE – zur Mitnutzung bereit. Eine Nutzung der Plattform ist für die mittelbare Bundesverwaltung jedoch nicht verpflichtend, sodass sie auch Eigenlösungen nutzen kann. Eine Liste der angebundenen Einrichtungen finden Sie hier.Wenn Sie sich für die Mitnutzung der OZG-RE interessieren, können Sie sich gerne über unser Kontaktformular an das Supportteam wenden.Die OZG-RE übernimmt zur Übermittlung der E‑Rechnungen im Kern drei Aufgaben:die Entgegennahme von E‑Rechnungen über verschiedene Übertragungskanäledie technische Prüfung von E‑Rechnungen (u. a. Rechnungsgröße, Anzahl und Typ der Anhänge, Virenprüfung, Eingabe aller Pflichtangaben)die Übermittlung der E‑Rechnungen an den jeweiligen Rechnungsempfänger mittels Leitweg-IDFür die Nutzung der OZG-RE ist eine einmalige Registrierung zur Erstellung eines Nutzerkontos notwendig. Eine Registrierung ist sowohl für natürliche voll geschäftsfähige sowie für juristische Personen zulässig. Die Registrierung ist kostenfrei und muss unabhängig vom genutzten Übertragungsweg durchgeführt werden. Neben der Registrierung ist der ausgewählte Übertragungskanal (bspw. E-Mail oder Peppol) auf der Rechnungseingangsplattform freizuschalten.

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